AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Midnightbazar UG (nachfolgend „MDNBZ“) midnightbazar UG (haftungsbeschränkt) Ligsalzstraße 12 80339 München Geschäftsführung: Urs Jahn

§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss und maßgebliche Bedingungen
1. MDNBZ erbringt alle Lieferungen und Leistungen im Bereich der Durchführung von Veranstaltungen, Überlassung von Konferenz-, Bankett, und Veranstaltungsräumen der MDNBZ Eventlocation für den Kunden ausschließlich auf Grundlage der folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB).
2. Die AGB gelten auch für alle Zusatz- und Nachtragsaufträge sowie für alle zukünftigen Lieferungen und Leistungen durch MDNBZ, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
3. Abweichende Vertragsbedingungen des Kunden kommen nicht zur Anwendung, es sei denn, MDNBZ hätte sich mit deren Geltung ganz oder teilweise ausdrücklich einverstanden erklärt. Selbst wenn MDNBZ auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen. Gleiches gilt für die Annahme von Leistungen oder Zahlungen.

§ 2 Angebote und Preise
1. Angebote der MDNBZ sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt zustande, wenn MDNBZ den Auftrag des Kunden per E-Mail, Fax oder Post schriftlich annimmt. Erfolgt die Leistung durch MDNBZ, ohne dass MDNBZ die Annahme ausdrücklich erklärt hat, so kommt der Vertrag mit Beginn der Ausführung der Leistung zu den Bedingungen des Angebotes zustande.
2. Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und besonderen Bedingungen des jeweiligen Angebotes ggf. nebst im Einzelfall schriftlich vereinbarten weiteren Bedingungen.

§ 3 Termine
1. Termine sind verbindlich, wenn sie im Einzelfall schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind.
2. Aus einer Vormerkung für einen bestimmten Termin kann kein Anspruch auf den späteren Vertragsschluss hergeleitet werden. Der Kunde und MDNBZ verpflichten 1 sich jedoch, eine geplante Nicht-Inanspruchnahme bzw. eine anderweitige Vergabe des vornotierten Termins unverzüglich mitzuteilen.
3. Es steht im alleinigen Ermessen der MDNBZ zu Gunsten des Kunden eine Option auf den Wunschtermin einzuräumen. Die Optionsfrist endet automatisch mit Ablauf des im Angebot oder im sonstigen Schriftverkehr durch MDNBZ genannten Datums, ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf. Eine Verlängerung der Optionsfrist ist grundsätzlich möglich, bedarf jedoch der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung seitens MDNBZs.

§ 4 Vertragsgegenstand
1. Inhalt, Beschaffenheit, Umfang, Dauer und Zweck der von MDNBZ zu erbringenden Lieferungen und Leistungen ergeben sich, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, abschließend aus dem vom Kunden unverändert unterzeichneten Angebot von MDNBZ. Im Übrigen ergeben sich die Rechte und Pflichten der Parteien aus a. Dem Angebot von MDNBZ b. Diesen AGB c. Den gesetzlichen Regelungen, soweit von diesen hierin nicht abgewichen wird.
2. Der in dem Angebot bezeichnete Kunde ist für die durchzuführende Veranstaltung gleichzeitig Veranstalter und trägt die sich daraus für die Durchführung der Veranstaltung ergebenden Pflichten.
3. Eine Untervermietung oder Weiterüberlassung des gesamten oder von Teilen des Vertragsgegenstandes ist nur nach vorheriger Zustimmung von MDNBZ möglich. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht; § 540 I Satz 1 BGB gilt nicht so weit der Kunde Verbraucher ist.
4. Im Falle von höherer Gewalt, wie zum Beispiel einem Brand, oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen, die die Nutzung bestimmter Räume, Einrichtungen, Gegenstände oder Dienstleistungen beeinträchtigen, kann der Anspruch des Kunden auf diese durch MDNBZ aufgehoben werden. MDNBZ verpflichtet sich in solchen Fällen, dem Kunden eine gleichwertige Alternative zur Verfügung zu stellen. Die Gleichwertigkeit der Alternative wird anhand der jeweils gültigen Preisliste von MDNBZ festgelegt. Bei Bereitstellung einer gleichwertigen Alternative besteht kein Anspruch des Kunden auf Preisminderung oder Erstattung.
5. Etwaige Nebenflächen (Foyers, Gänge und sonstige Flächen) außerhalb der dem Kunden exklusiv zugewiesenen Fläche dürfen nur soweit erforderlich genutzt werden. Eine Ausdehnung der Veranstaltung selbst auf diese Flächen ist nicht 2 gestattet. Dies gilt insbesondere aber nicht ausschließlich für das Aufstellen von Sitzgelegenheiten, Stehtischen, Fotoboxen u.Ä., sowie das (Zwischen-) Lagern von Equipment, Transport- oder Verpackungsmaterial.
6. Lieferungen und Leistungen, die nicht explizit genannt wurden, sind weder als Haupt- noch als Nebenleistung geschuldet, es sei denn, diese Lieferungen und Leistungen sind zur Erbringung der explizit genannten Leistungen zwingend erforderlich.
7. MDNBZ kann eine über die in dem Angebot festgelegte hinausgehende Vergütung des geleisteten Aufwandes verlangen, soweit: MDNBZ Lieferungen und Leistungen erbringt, die über den Inhalt und Umfang des Angebotes hinausgehen, oder – zusätzlicher Aufwand wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der Pflichten des Kunden anfällt.
8. Soweit MDNBZ berechtigt ist, eine über die in der Auftragsbestätigung festgelegte hinausgehende Vergütung des geleisteten Aufwandes zu verlangen, wird dieser, sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart worden ist, zu den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden Listenpreisen sowie Stunden- und Tagessätzen und Abrechnungsabschnitten von MDNBZ abgerechnet.

§ 5 Herausgabe des Vertragsgegenstandes
1. Zum Ende der vereinbarten Vertrags- und/oder Nutzungsdauer hat der Kunde den Vertragsgegenstand in ordnungsgemäßem Zustand herauszugeben.
2. MDNBZ ist berechtigt, die zugewiesene Fläche zu räumen, zu säubern und für die nächste Veranstaltung vorzubereiten. § 545 BGB wird ausgeschlossen.
3. Gerät der Kunde mit der Pflicht zur Räumung und Herausgabe in Verzug ist MDNBZ berechtigt, die Räume auf Kosten und Gefahr des Kunden räumen zu lassen.
4. MDNBZ ist berechtigt, vom Kunden eine Nutzungsausfallentschädigung zu verlangen. Davon unberührt bleiben etwaige Ansprüche von MDNBZ wegen Schäden und verspäteter Rückgabe.

§ 6 Vergütung / Preise
1. Der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung aller vertraglich vereinbarten sowie etwaiger zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungen. Dies gilt auch für die vom Kunden direkt oder über MDNBZ beauftragten Leistungen, die durch Dritte erbracht und MDNBZ verauslagt werden. Insbesondere gilt dies auch für Vergütungsansprüche der Urheberrechtsverwertungsgesellschaften. 2. Die Abrechnung der Speise- und Getränkekosten erfolgt auf Grundlage der Preise im Angebot und der gemeldeten Gästezahl. Die finale Gästezahl ist MDNBZ bis 10 Werktage vor Veranstaltungstermin schriftlich mitzuteilen. Eine kostenwirksame 3 Reduzierung ist danach nicht mehr möglich. Diese Regelung gilt für Getränkepauschalen. Bei einer Vereinbarung, dass Getränke nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden, erfolgt die Endabrechnung basierend auf dem Verbrauch nach der Veranstaltung.
3. Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, sind Rechnungen von MDNBZ sofort fällig und innerhalb von 14 Werktagen nach Rechnungsdatum auf das in der Rechnung genannte Konto an MDNBZ zu zahlen.
4. Anzahlungen: MDNBZ ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe einer etwaigen Vorauszahlung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls und kann bis zu 100 % der Vertragssumme betragen. Solange eine etwaig geforderte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht erbrachte wurde, ist MDNBZ nicht zur Durchführung der Leistungen verpflichtet. Regelfall: 50% Anzahlung bei Unterschrift des Angebots.
5. MDNBZ ist berechtigt, bei Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Bei Verzug ist MDNBZ berechtigt, Zinsen in Höhe von 5% bei Verbrauchern und bei Handelsgeschäften 9% jeweils über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht von MDNBZ, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
6. MDNBZ ist berechtigt, eine angemessene Barkaution zu verlangen. Bei vertragsgemäßer Räumung und Herausgabe wird diese nach Ausgleich der Rechnung wieder an den Kunden ausbezahlt. MDNBZ ist berechtigt, die Kosten für die Beseitigung etwaiger Schäden oder für Abnutzungen, die über den üblichen Gebrauch hinausgehen, von der Kaution einzubehalten. Über die Kaution wird spätestens dann abgerechnet und ein etwaiges Guthaben ausbezahlt, wenn feststeht, dass MDNBZ gegen den Kunden keine weiteren Ansprüche zustehen. 7. Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, Speisen und Getränke selbst mitzubringen. Ausnahmen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung. MDNBZ ist insoweit berechtigt, einen Aufschlag zur Deckung der Gemeinkosten zu berechnen.

§ 7 Rücktritt des Kunden
1. Ein Rücktritt des Kunden setzt voraus, dass ein vertragliches Rücktrittsrecht mit MDNBZ vereinbart ist oder ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht.
2. Ein etwaig vereinbartes Rücktrittsrecht kann nur bis zu dem vertraglich vereinbarten Datum kostenlos ausgeübt werden. Danach erlischt das Rücktrittsrecht des Kunden.
3. Sofern ein vertragliches Rücktrittsrecht nicht oder nicht mehr besteht und MDNBZ einer einvernehmlichen Aufhebung nicht zustimmt, behält MDNBZ den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch bei Nichtinanspruchnahme der Leistung. MDNBZ hat sich insoweit die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie 4 etwaige ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Die ersparten Aufwendungen können dabei gemäß nachstehenden Regelungen in Ziffer 4 pauschaliert werden. Das Recht des Kunden, MDNBZ nachzuweisen, dass ein niedrigerer oder kein Anspruch in der geforderten Höhe entstanden ist, bleibt unberührt.
4. Bei einer Stornierung der Veranstaltung verpflichtet sich der Veranstalter folgende, pauschalisierten Kosten zu tragen: a. bis 4 Monate vor Veranstaltungsdatum: kostenfrei b. bis 3 Monate vor Veranstaltungsdatum: 25% der Grundkosten c. bis 31 Tage vor Veranstaltungsdatum: 50% der Grundkosten d. 30 Tage bis 15 Tage vor Veranstaltungsdatum: 60% der Grundkosten e. weniger als 14 Tage vor Veranstaltungsdatum: 85% der Grundkosten f. weniger als 5 Tage vor Veranstaltungsdatum: 100% der Grundkosten
5. Der Kunde ist in jedem Fall verpflichtet, MDNBZ die Kosten zu erstatten, die durch den Rücktritt des Kunden entstehen (z.B. aus nicht lösbaren Verbindlichkeiten). Ausnahme: Höhere Gewalt (z.B. Behördliche Anordnung durch eine Pandemie). Sollte am Tag des Events ein Veranstaltungsverbot durch die Behörden gelten, dann sind nur 10% der Gesamtkosten des unterschriebenen Angebots zu leisten. Diese 10% Kosten setzen sich aus dem Aufwand der Angebotserstellung und Beratung zusammen. Mögliche Probeessen und vor-Ort-Termine, sind separat zu betrachten.

§ 8 Rücktritt seitens MDNBZs
1. MDNBZ ist unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn: a. der Kunde entweder die von ihm zu erbringenden Zahlungen und oder Nachweise nicht rechtzeitig erbringt oder sonstigen vertraglich übernommenen Pflichten trotz Mahnung nicht nachgekommen ist, b. der Kunde den Einsatz-/ Nutzungszweck ohne Zustimmung von MDNBZ ändert, c. Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Personen- oder Sachschäden oder eine Schädigung des Ansehens des Vermieters drohen, d. die für die Durchführung der Anmietung evtl. erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse nicht erteilt werden, e. der Vertragsgegenstand infolge höherer Gewalt nicht zur Verfügung gestellt werden kann.
2. Der Rücktritt ist dem Kunden gegenüber unverzüglich zu erklären. 5 3. Ist der Rücktritt durch den Kunden verschuldet, kann MDNBZ die bis zum Rücktritt entstandenen und vertraglich vereinbarten Kosten sowie nicht mehr lösbare Verbindlichkeiten vom Kunden erstattet verlangen.

§ 9 Nutzung des Vertragsgegenstandes / Obhutspflichten
1. Der Nutzungszweck der Veranstaltung wird jeweils vertraglich vereinbart. Abweichungen davon bedürfen der schriftlichen Zustimmung von MDNBZ. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht. Insbesondere ist MDNBZ berechtigt, die Zustimmung zu verweigern, wenn die Veranstaltung der Darstellung und Verbreitung von gewaltverherrlichenden, politisch extremen oder jugendgefährdenden Inhalten dienen soll.
2. Etwaige Beschädigungen am Vertragsgegenstand sind MDNBZ unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
3. Der Kunde hat MDNBZ einen Verantwortlichen zu benennen, der insbesondere während der Nutzung des Vertragsgegenstandes anwesend und für MDNBZ erreichbar ist.

§ 10 Nutzungsauflagen bei Raumanmietungen
1. Möblierung a. Die vertraglich vereinbarte Möblierung wird unter Berücksichtigung der Anforderung sowie der einschlägigen Bestimmungen der Versammlungsstättenverordnung bis zum Beginn der Veranstaltung bzw. in den vereinbarten Aufbauzeiten von MDNBZ oder den damit beauftragten Unternehmen in Absprache mit dem Kunden gestellt. b. Nachträgliche Wünsche zur Änderung der abgestimmten Möblierung sind nur mit vorheriger Zustimmung MDNBZ gestattet. Hieraus entstehende zusätzliche Kosten hat der Kunde zu tragen. c. Das Aufstellen / die Nutzung von Möbeln im Außenbereich kann je nach Wetterlage durch MDNBZ untersagt werden.
2. Werbung
a. Die Werbung für eine im Vertragsgegenstand stattfindende Veranstaltung ist alleinige Sache des Mieters. In Räumen und auf den Flächen von MDNBZ sowie des Grundstückseigentümers, die nicht Vertragsgegenstand sind, bedarf sie der besonderen Einwilligung von MDNBZ.
b. Das zur Verwendung anstehende Werbematerial (Plakate, Flugblätter etc.) ist vor Veröffentlichung MDNBZ auf deren Verlangen vorzulegen. Diese ist zur Ablehnung der Veröffentlichung berechtigt, wenn sie das Öffentlichkeitsbild 6 von MDNBZ schädigen kann oder sonstigen gewichtigen Interessen von MDNBZ widerspricht. c. MDNBZ ist nicht verpflichtet, das zur Zeit der Vorlage (Ziffer 2.2.) bereits auf seinem Gelände vorhandene Werbematerial zu entfernen, auch wenn ein Wettbewerbsverhältnis zu Gegenständen der Werbung des Mieters besteht. MDNBZ ist berechtigt, sich in allen eigenen Räumen in Form von Eigenwerbung jeglicher Art zu präsentieren. d. Texte und Eindrücke, die MDNBZ betreffen, werden von dieser selbst angegeben. Auf allen Drucksachen, Plakaten, Eintrittskarten, Einladungen etc. ist der Veranstalter anzugeben, um kenntlich zu machen, dass nur ein Rechtsverhältnis zwischen Veranstaltungsbesucher und Kunden besteht, nicht aber zwischen Besuchern, Dritten und MDNBZ.
3. Behördliche Erlaubnisse und gesetzliche Meldepflichten
a. Der Mieter ist alleinverantwortlich für die Erfüllung aller gesetzlichen Meldepflichten, das Einholen notwendiger Genehmigungen und den Abschluss einer ausreichenden Versicherung. Darüber hinaus obliegt es dem Mieter, alle baurechtlichen, brandschutztechnischen, sicherheitstechnischen, gesundheitlichen sowie ordnungspolizeilichen Anforderungen, die mit der Nutzung einhergehen, zu erfüllen.
b. Der Kunde ist verpflichtet, alle gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere hat der Kunde den Jugendschutz, die Gewerbeordnung sowie die Versammlungsstättenverordnung zu berücksichtigen.
c. Dem Kunden ist es nicht gestattet, Eintritts-, Garderoben- und/oder Toilettengelder zu erheben, sofern nicht anders vertraglich vereinbart. d. Die Anmietung von Parkplätzen ist möglich. Die Anzahl der möglichen MDNBZ-Parkplätze richtet sich nach der Verfügbarkeit und der Zuteilung durch das Management. Genutzte Parkflächen müssen zum Ende der Mietdauer geräumt werden. Ein Anspruch auf einen Stellplatz in der Tiefgarage besteht nicht.
4. Bild-, Film- und Tonaufnahmen, Rundfunk und Fernsehen
a. Die Vornahme Gewerblicher Bild-, Film-, Video- und Tonaufnahmen aller Art durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MDNBZ. Eine Vergütung hierfür wird gesondert vereinbart. Das Recht auf Persönlichkeitsschutz der Mitarbeiter und Bediensteten von MDNBZ bleibt unberührt.
b. Für die aktuelle Berichterstattung sind Vertreter der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens nach Maßgabe der geltenden Sicherheitsbestimmungen zugelassen.
c. MDNBZ ist rechtzeitig vor der Veranstaltung von einer geplanten Berichterstattung zu unterrichten.
d. Berichterstattungen, die das Ansehen von MDNBZ beeinträchtigen können, sind nicht gestattet.
e. Der Kunde gewährleistet, dass seine Gäste damit einverstanden sind, dass während der Veranstaltung Bild- und Ton- (sowie ggf. Foto-) Aufnahmen von ihnen angefertigt werden, die zur zeitlich, örtlich und inhaltlich unbegrenzten Nutzung in allen Medien verwendet werden können. Sofern ein Gast nachträglich Rechte gegen MDNBZ geltend macht, wird der Kunde MDNBZ insoweit von allen Ansprüchen und Kosten freistellen.
f. Mitarbeiter des Veranstaltungsortes Arnulfstraße 195 dürfen ohne deren Zustimmung nicht fotografiert oder gefilmt werden.
5. Technische Einrichtungen
a. Der Kunde hat vor oder bei Abschluss des Mietvertrages, MDNBZ die technischen Erfordernisse der Veranstaltung bekanntzugeben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann MDNBZ nicht gewährleisten, dass die notwendige technische Ausstattung für die Veranstaltung bereitgestellt werden kann.
b. Technische Einrichtungen, die sich im Mietobjekt befinden, dürfen ausdrücklich nur von autorisierten Personen von MDNBZ oder dessen Beauftragten bedient werden.
6. Sicherheitsbestimmungen
a. Spiritus, Öl, Gas oder ähnliches zu Koch-, Heiz- oder Betriebszwecken darf nicht verwendet werden. Mitgebrachte Kerzen, Wunderkerzen, Fackeln, Tischfeuerwerk, o.Ä. bedürfen der vorherigen Zustimmung.
b. Zur Dekoration des gemieteten Raumes dürfen lediglich schwer entflammbare Gegenstände nach DIN 4102 verwendet werden. Dekorationen, die wiederholt zur Verwendung kommen, sind erneut auf ihre schwere Entflammbarkeit zu prüfen und erforderlichenfalls neu zu imprägnieren. Aufbauten müssen für den verwendeten Zweck den entsprechenden Vorschriften entsprechen. MDNBZ kann darauf bestehen, dass der Kunde entsprechende Zertifikate hierzu vorlegt. Brennbare Verpackungsmaterialien und Abfälle sind vom Kunden unverzüglich zu entfernen.
c. Alle Vorschriften bzgl. Bauaufsicht, Brandschutz der zuständigen Ordnungsämter etc. sowie Vorschriften zur Unfallverhütung müssen durch den Kunden eingehalten werden.
d. Den Anweisungen von Einsatzkräften der Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst hat der Kunde Folge zu leisten. Bei Einsätzen dieser Rettungskräfte trägt der Kunde alle anfallenden Kosten, sofern vom Kunden, dessen Beauftragten und oder Gästen verursacht.

§ 11 Haftung
1. Der Kunde haftet für die von ihm eingebrachten Gegenstände sowie für alle Personen- und Sachschäden, die durch ihn, seine Beauftragten, Gäste oder sonstige Dritte, die auf seine Veranlassung mit der Veranstaltung in Berührung kommen, im Zusammenhang mit der Veranstaltung schuldhaft verursacht werden und stellt MDNBZ insoweit von Schadensersatzansprüchen Dritter frei.
2. Soweit durch solche Schäden bzw. deren Beseitigung die weitere Raumnutzung behindert wird, haftet der Kunde auch für den dadurch entstehenden Mietausfall. Unberührt hiervon bleibt die weitergehende gesetzliche Haftung des Mieters.
3. MDNBZ haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen jeweils unbeschränkt für Schäden a. aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b. aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung MDNBZs oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, c. wegen Fehlens oder Wegfalls einer zugesicherten Eigenschaft oder der Verletzungen einer Beschaffenheitsgarantie.
4. MDNBZ haftet ferner unter Begrenzung auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten bzw. von wesentlichen Vertragspflichten durch MDNBZ oder einer ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
5. Für sonstige Schäden aufgrund leicht fahrlässigen Verhaltens haftet MDNBZ je Schadensfall begrenzt auf das Einfache der Vergütung für die Veranstaltung.
6. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
7. MDNBZ haftet nicht für Beeinträchtigungen aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unwetter, Hochwasser).
8. Eine über das Vorstehende hinausgehende Haftung MDNBZs ist ausgeschlossen, dies gilt insbesondere auch für eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel der Mietsache nach § 536a Absatz 1 BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden waren.

§ 12 Sonstiges
1. Jegliche Änderungen und oder Nebenabreden an Vertragsschlüssen bedürfen der Schriftform.
2. Es gilt deutsches Recht.
3. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus dem Vertrag beider Parteien ist München.
4. Sofern einzelne Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden sollten, so sollen nach dem Willen der Vertragsparteien alle übrigen Bestimmungen rechtlich wirksam bleiben. Die unwirksame Bestimmung ist in diesem Falle durch eine solche zu ersetzen, die dem Willen der Parteien in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.

midnightbazar UG (haftungsbeschränkt) Ligsalzstraße 12 80339 München Geschäftsführung: Urs Jahn